Anfrage an Ministerin Feller

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Unsere Anfrage zum Unwettererlass und zur Durchführung von Distanzunterricht bei unwetterbedingten Schulschließungen:

Sehr geehrte Frau Ministerin Feller,

wir sind eine kleine Partei, die sich als Vertreterin der Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien versteht. Besonders wichtig ist uns der chancengleiche Zugang zu Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, folgende Fragen zu beantworten, weil es hier auch am vergangenen Montag wieder zu zahlreichen Probleme und Missverständnissen zwischen Schulen und Eltern gekommen ist.

  1. Im Unwettererlass steht: „Soweit die personellen und sächlichen Voraussetzungen vorliegen, soll Distanzunterricht digital erteilt werden.“
    Ist mit digitalem Unterricht gemeint, dass auch Videounterricht über IServ, Logineo etc. erteilt werden soll
  2. Falls dies nicht möglich sein sollte für einige Schulen oder weil morgens um 8 Uhr die Serverkapazitäten nicht ausreichen: Wie sieht der Zeithorizont aus, bis zu dem alle Schulen technisch so versorgt sind, dass sie problemlos in der Lage sind auf digitalen Unterricht per Video zu wechseln und die dann auch entsprechend vom Land dazu verpflichtet werden?
  3. Haben Sie als Land Zahlen dazu, wie viele Schulen nicht in der Lage sind digitalen Distanzunterricht im Videoformat anzubieten?
  4. Was passiert mit Kindern von Eltern, die noch betreuungspflichtig sind, deren Eltern aber in Präsenz auf der Arbeit erscheinen müssen, wie z.B. Verkäufer, Ärzte, Polizisten etc.? Ist das Land hier nicht ebenfalls verpflichtet eine Notbetreuung für zumindest die Klassen 1 bis 6 bzw. alle Kinder bis 12 Jahren einzurichten oder muss tatsächlich nur für die Fälle eine Betreuung angeboten werden, wo die Eltern nichts von der Schulschließung mitbekommen haben?
  5. Warum werden diese Belange von Familien nicht mitgedacht? Ist beabsichtigt für diese Fälle, ähnlich wie zu Coronazeiten, Eltern die aufgrund solcher Maßnahmen zu Hause bleiben müssen, aber dort ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können, Entschädigungen zukommen zu lassen?
  6. Warum wurde zu der Maximalmaßnahme gegriffen und nicht ein milderes Mittel, wie Aussetzung der Präsenzpflicht und oder Start ab Stunde 2 gewählt, obwohl die Unwetterwarnung von Anfang an, zeitlich befristet war
  7. Inwieweit ist es gerade Lehrkräften – anders als der Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung – nicht zumutbar, auch bei Winterwetter bei der Arbeit zu erscheinen?