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Unsere Partei setzt sich für die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien ein. Wir möchten eine Welt schaffen, in der alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, glücklich und gesund aufzuwachsen und ihre Träume und Ziele zu verwirklichen.

Um unsere Ziele zu erreichen, sind wir auf deine Unterstützung angewiesen. Deine Spende ermöglicht es uns, uns für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einzusetzen und unsere Vision von einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft zu verwirklichen.

Jede Spende, ob groß oder klein, ist wichtig und trägt dazu bei, dass wir uns weiterhin für die Anliegen von Kindern, Jugendlichen und Familien einsetzen können. Mit deiner Spende hilfst du uns, Projekte und Initiativen zu finanzieren, um das Leben von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern.

Wir danken dir von Herzen für deine Unterstützung und freuen uns, gemeinsam mit dir für eine bessere Zukunft von Kindern, Jugendlichen und Familien zu kämpfen.

Wahlstand am Düsseldorfer Rheinufer 24. 04. 2022

Bald stellen wir euch hier das Online-Formular für die Mitgliedschaft zur Verfügung. Bitte habt etwas Geduld. 

Solltet ihr dennoch Fragen vorab haben, meldet euch gerne via info@lobbyistenfuerkinder.de oder schreibt uns via Kontaktformular.

Nutzt bitte solange die normale Banküberweisung. Danke!

Spenden durch Überweisung:

Empfänger: Lobbyisten für Kinder
Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE03 7002 05000001 7677 00
BIC: BFSWDE33XXX
Verwendungszweck: [Spende von Name, Vorname, Adresse]

Gib bei der Überweisung bitte deinen vollständigen Namen sowie deine Anschrift an, damit wir dir eine Spendenquittung für das Finanzamt zusenden können.

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu € 3.300 im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu € 6.600, unabhängig davon, ob du zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spendest oder dort Mitglied bist. Für die ersten € 1.650 € bzw. € 3.300 wird dir nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. du erhältst exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinausgehende Beiträge kannst du erneut bis zur Höhe von € 1.650 € bzw. € 3.300 nach § 10b EstG in deiner Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Du reduzierst die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit deines individuellen Steuersatzes. Eine Spendenbescheinigung über die Summe der Zuwendungen geht dir spätestens am Anfang des Folgejahres automatisch zu.