Unsere Teilnahme an der Landtagswahl

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Wir geben nicht auf: Aktueller Stand zur Zulassung unserer Landesliste in Mecklenburg-Vorpommern

In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Menschen unsere Teilnahme an der Landtagswahl unterstützt. Insgesamt konnten wir 148 bestätigte Unterstützungsunterschriften sammeln – deutlich mehr als die erforderlichen 100. Dafür möchten wir allen Unterstützerinnen und Unterstützern noch einmal ausdrücklich danken.

Unsere vollständigen Wahlunterlagen wurden am 2. Juli 2026 per Einwurf-Einschreiben an die von der Landeswahlleitung veröffentlichte Anschrift in Schwerin versandt. Die Einreichungsfrist endete am 7. Juli 2026 um 16 Uhr. Nach dem üblichen Verlauf der Postbeförderung hätte die Sendung damit rechtzeitig eintreffen müssen.

Dazu kam es jedoch nicht.

Nach Auskunft der Deutschen Post befand sich die Sendung bereits am 4. Juli in der Zustellung. Sie wurde allerdings nicht unter der angegebenen Hausanschrift zugestellt, sondern aufgrund eines für die Landeswahlleitung bestehenden Postfachs umgeleitet. Weshalb die Unterlagen anschließend erst am 9. Juli 2026 ausgeliefert wurden, konnte auch die Deutsche Post nach eigenen Angaben nicht nachvollziehen.

Die Landeswahlleitung vertritt bislang die Auffassung, dass unser Wahlvorschlag wegen des verspäteten Eingangs nicht berücksichtigt werden könne. Wir halten es jedoch für nicht hinnehmbar, dass eine Partei von der Wahl ausgeschlossen werden soll, obwohl sie die erforderlichen Unterstützungsunterschriften gesammelt, sämtliche Unterlagen vollständig vorbereitet und diese mehrere Tage vor Ablauf der Frist an die offiziell veröffentlichte Adresse versandt hat.

Wir haben Nachsichtgewährung beantragt

Wir haben der Landeswahlleitung und den Mitgliedern des Landeswahlausschusses deshalb zwei ausführlich begründete Schreiben übermittelt. Darin beantragen wir, die besonderen Umstände dieses Einzelfalls zu berücksichtigen und uns im Wege der sogenannten Nachsichtgewährung zur Landtagswahl zuzulassen.

Eine Nachsichtgewährung kommt nach unserer rechtlichen Auffassung insbesondere dann in Betracht, wenn eine Ausschlussfrist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde, außergewöhnliche Umstände vorlagen und der eigentliche Zweck der Frist durch eine nachträgliche Berücksichtigung nicht beeinträchtigt wird.

Diese Voraussetzungen sehen wir in unserem Fall als erfüllt an:

Unsere Unterlagen wurden so früh versandt, wie es nach der Bestätigung der Unterstützungsunterschriften durch die zuständigen Ämter möglich war. Wir haben mehrere Tage für den Postweg eingeplant. Die Sendung war korrekt adressiert und erreichte rechtzeitig die Zielregion. Die ungewöhnliche Verzögerung entstand erst durch die Umleitung innerhalb des Zustellverfahrens. Gleichzeitig liegen die vollständigen Unterlagen seit dem 9. Juli bei der Landeswahlleitung vor und können geprüft werden.

Der Landeswahlausschuss entscheidet am 30. Juli 2026 endgültig über die Zulassung der Landeslisten. Bis dahin besteht aus unserer Sicht ausreichend Zeit, unseren Wahlvorschlag ordnungsgemäß zu prüfen. Der offizielle Terminplan der Landeswahlleitung bestätigt, dass der 30. Juli der letzte Tag für diese Entscheidung ist.

Es geht um mehr als einen verspäteten Brief

Für uns geht es nicht darum, gesetzliche Fristen infrage zu stellen oder Sonderrechte einzufordern. Wahlrechtliche Fristen sind wichtig und müssen grundsätzlich eingehalten werden.

Es muss aber ebenso möglich sein, außergewöhnliche Einzelfälle angemessen zu bewerten. Gerade Kleinstparteien bewältigen die Vorbereitung einer Wahl überwiegend ehrenamtlich. Sie verfügen nicht über große Geschäftsstellen, hauptamtliche Parteiapparate oder eigene Rechtsabteilungen. Gleichzeitig müssen sie zusätzliche Hürden überwinden, unter anderem Unterstützungsunterschriften sammeln und diese durch zahlreiche unterschiedliche Meldebehörden bestätigen lassen.

Wenn eine Kleinstpartei alle Anforderungen erfüllt, ihre Unterlagen rechtzeitig auf den Weg bringt und nur aufgrund eines nicht von ihr verursachten, ungewöhnlichen Zustellverlaufs ausgeschlossen wird, berührt dies unmittelbar die Chancengleichheit der Parteien und die demokratische Vielfalt.

Demokratie lebt nicht nur von den großen und bereits etablierten Parteien. Sie lebt davon, dass auch neue und kleinere politische Kräfte die Möglichkeit erhalten, mit ihren Themen und Ideen zur Wahl anzutreten.

Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen

Wir hoffen weiterhin, dass der Landeswahlausschuss am 30. Juli die besonderen Umstände anerkennt und unsere Landesliste zulässt.

Sollte die Verweigerung unserer Zulassung dennoch bestehen bleiben, werden wir die Entscheidung nicht einfach hinnehmen. Wir werden alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten sorgfältig prüfen und ausschöpfen. Dazu gehört auch die Prüfung eines Verfahrens vor dem Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern.

Dabei werden wir keine falschen Versprechungen machen: Ob und in welcher Form ein unmittelbarer gerichtlicher Rechtsschutz vor der Wahl möglich ist, muss rechtlich genau bewertet werden. Klar ist aber ebenso:

Wir werden nicht aufgeben, solange eine Möglichkeit besteht, die Zulassung unserer Landesliste zu erreichen.

Wir schulden dies nicht nur unseren Kandidaten sowie unseren Mitgliedern. Wir schulden es insbesondere den 148 Menschen, die mit ihrer Unterschrift zum Ausdruck gebracht haben, dass die Lobbyisten für Kinder bei der Landtagswahl antreten sollen.

Und wir schulden es unserem politischen Anliegen: Kinder, Jugendliche und Familien endlich stärker in den Mittelpunkt der Politik Mecklenburg-Vorpommerns zu rücken.

Danke für eure Unterstützung

Die zahlreichen Nachrichten und Unterstützungsbekundungen der vergangenen Tage geben uns Kraft. Wir werden euch transparent über die weiteren Entwicklungen und insbesondere über die Entscheidung des Landeswahlausschusses am 30. Juli informieren.

Wir haben unsere Unterlagen eingereicht. Wir haben die erforderliche Unterstützung nachgewiesen. Und wir werden weiter für unsere Teilnahme an der Landtagswahl kämpfen.